Steiermarkstraße 14
67065 Ludwigshafen

0621. 595 88-0

rezeption(at)zar-ludwigshafen.de

Reha-Antrag

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation. Die erforderlichen Formulare können Sie bei uns erhalten. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Sie haben akute oder chronische Beschwerden?

Ihr Hausarzt oder behandelnder Arzt prüft, ob die Voraussetzungen für eine ambulante/teilstationäre Reha-Maßnahme erfüllt sind. Er unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der medizinischen Unterlagen. Zur Vereinfachung der Antragstellung bei den Kostenträgern sind im ZAR Ludwigshafen Formulare erhältlich.

Sie sind Patient im Krankenhaus und brauchen eine Anschlussheilbehandlung?

Wenden Sie sich an den zuständigen Krankenhausarzt oder Sozialdienst, wenn Sie zur Anschlussheilbehandlung (AHB) in das ZAR Ludwigshafen gehen möchten. Spricht aus medizinischen Gründen nichts gegen eine ambulante/teilstationäre Anschlussheilbehandlung, beantragt der Arzt oder der Sozialarbeiter noch im Krankenhaus für Sie die Anschlussheilbehandlung.

Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall?

Wenden Sie sich an den zuständigen Durchgangsarzt (D-Arzt-Praxis oder im Krankenhaus), wenn Sie die berufsgenossenschaftliche Weiterbehandlung im ZAR Ludwigshafen durchführen möchten. Der D-Arzt leitet bei der Berufsgenossenschaft das entsprechende Verfahren ein.

EAP

Erweiterte ambulante Physiotherapie ist eine komplexe intensive ambulante Behandlung nach einem Arbeitsunfall, die von den Berufsgenossenschaften getragen wird. Wenden Sie sich bitte an einen D-Arzt.

Nachsorge


Sie benötigen eine Nachsorgebehandlung im Anschluss an eine Rehabilitation?

Sie waren bereits einige Wochen in einer stationären oder ambulanten Rehabilitationsklinik. Zur langfristigen Sicherung des Therapieerfolges sollen Sie noch einige Zeit eine Nachsorgebehandlung durchführen. Der behandelnde Arzt in der Rehabilitationsklinik unterstützt Sie bei der Verordnung von Nachsorgebehandlungen (IRENA, MERENA, Rehasport). Im ZAR Ludwigshafen besteht die Möglichkeit der ambulanten Nachsorgebehandlung der Deutschen Rentenversicherungen.

Rezept


Ihr Arzt hat Ihnen Einzeltherapien "auf Rezept" verordnet?

Gleichgültig, ob die Verordnung auf Krankengymnastik, physikalische Therapien, Massage oder Ergotherapie lautet, kommen Sie zu uns.